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160 Tage krank - keine Kündigung ohne Gutachten PDF Drucken E-Mail
Eine Firma darf ihrem Mitarbeiter nicht kündigen, weil er in einem Jahr 160 Tage krank war. Zu dieser Entscheidung kam das Arbeitsgericht Frankfurt. Verhandelt wurde der Fall eines Postboten, der wegen verschiedener orthopädischer Beschwerden sehr oft krank geschrieben worden war.
Nachdem auch die Betriebsärztin den Gesundheitszustand des Mannes als problematisch eingestuft hatte, wurde ihm gekündigt. Nach Ansicht der Richter wäre dies aber nur möglich gewesen, wenn ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorgelegen hätte. Die hohe Fehlzeit allein rechtfertigt jedenfalls keine Kündigung.
Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 18 Ca 13061/03)
 
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